Das Steuerrecht wird immer komplizierter und unterliegt einem ständigen Wandel. Versuche, es zu vereinfachen, kehren sich seit Jahren ins Gegenteil um. Zugleich ist es ein Rechtsgebiet, dem der Ruf unverständlicher Behördensprache anhaftet. Steuern stehen damit vielen Vorbehalten gegenüber. Wir bringen Licht in den Steuerdschungel und nehmen uns Zeit für Sie. Wir stehen Ihnen mit Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten zur Seite, fertigen private und betriebliche Steuererklärungen an und stellen für Sie die notwendigen Anträge.
Steuererklärungen
Unsere Beratungsleistungen:
Regelmäßig wiederkehrende Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung / Gesonderte und einheitliche Feststellungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Unregelmäßig anfallende Steuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
Steueranmeldungen
- Lohnsteueranmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Kapitalertragsteueranmeldung
Antragstellungen
- Beantragung von Kindergeld
- Beantragung der Investitionszulage
Wir übernehmen auch die Vertretung vor den Finanzämtern und die Antragstellung gegenüber diesen beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer.
- Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- bei Klagen vor Finanzgerichten