Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerlichen Gesetzgebung und durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgen umfangreiche Deregulierungsmaßnahmen in Form der Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte, klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch hin auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Zur besseren Darstellung gegenüber Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern erstellen wir zusätzlich einen Erläuterungsbericht zur Jahresabschlusserstellung.
Des Weiteren geben wir Hilfestellung bei der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Zwecke der Offenlegung (§§ 325 ff. HGB). Nachdem für beschränkt haftende Kapital- und Personengesellschaften seit 2007 zur Vermeidung von Bußgeldern die Offenlegung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger zwingend ist, werden nur die notwendigen vorgeschriebenen Angaben bei der Offenlegung vorgenommen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen. Jahresabschlüsse erstellen wir auf Grundlage der von Mandanten geführten Finanzbuchhaltung sowie auf Grundlage der von uns geführten Finanzbuchhaltung.