Branchenlösungen

Freie Berufe

Steuerlich wird unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die per Definition kein Gewerbe betreiben und auch keine Gewerbesteuer bezahlen müssen. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Autoren, Schriftsteller, Journalisten, Ingenieure, Dolmetscher oder Künstler. Die Berufsgruppe der freien Berufe ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert.

Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Besonderheiten für freiberuflich Tätige optimal berücksichtigt werden, beraten Sie in unserer Kanzlei Spezialisten, die sich diesen Schwerpunkt ausgewählt haben.

Unsere Beratungsleistungen:

  • Individuelle Existenzgründungsberatung
  • Unterstützung bei der Wahl geeigneter Firmenstrukturen
  • Finanzierungsberatung
  • Beratung bei Firmenver- und Firmenankäufen
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen
  • Betriebsvergleich mit realen, anonymisierten Ergebnissen vergleichbarer Fremdfirmen
  • Abwicklung sämtlicher Betriebsprüfungen