Wir beraten Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten sowie Unternehmen über organisatorische und steuerliche Konsequenzen der Unternehmensnachfolge. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z. B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen dem Steuerberater insbesondere auch nach der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen.
Dazu gehört aber die Inanspruchnahme von fachlichem Rat, den wir Ihnen gerne in bewährter Weise zur Verfügung stellen wollen. Durch unsere Erfahrung und die Zusatzzertifizierung als Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V., Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.), sollte Ihnen unser Wissen zu Ihrem Vorteil gelangen.
Gerne betreuen wir sie bei der und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher „Korrekturmöglichkeiten“, z.B. durch Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüche und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.